Holzherz

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Das Naturschutzgebiet Lüneburger Heide

FÜR EIN HARMONISCHES MITEINANDER

Im Naturpark Lüneburger Heide gibt es speziell für Reiter ausgewiesene Wege und Wege für Wanderer und Radfahrer. Wenn alle, die sich in der Natur aufhalten, ein paar einfache Regeln beherzigen, ist ein harmonisches Miteinander von Reitern, Radlern, Wanderern, Jägern und Landwirten garantiert…

Rechtsvorschriften und Verhaltensregeln

FÜR REITER UND KUTSCHWAGENFÜHRER

  1. Das Reiten und Kutschwagenfahren ist im Naturschutzgebiet Lüneburger Heide nur auf den ausgewiesenen Reit- und Kutschwagenwegen erlaubt (Reit- bzw. Kutschwagengebotsschild in Blau-Weiß, 20cm Durchmesser). Alle anderen Wege, Schneisen oder Stege sind auch ohne Verbotsschilder für den Reit und Kutschwagenverkehr gesperrt.
  2. Das Kutschwagenfahren ist auf Reitwegen nur erlaubt, wenn diese gesondert durch ein Kutschwagengebotsschild gekennzeichnet sind.
  3. Auf öffentlichen Straßen hat der Reiter stets die rechte Fahrbahnseite zu benutzen. Straßenränder, Radwege, Fußsteige oder gar die linke Straßenseite dürfen nicht beritten werden. Verkehrsscheue Pferde sind zu führen.
  4. Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden (ganzjähriger Leinenzwang für Hunde im Naturschutzgebiet).
  5. Das Rauchen ist in der freien Landschaft vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten.
  6. Im Naturschutzgebiet ist es verboten zu campieren, zu lagern und offene Feuer anzuzünden.
  7. Verlaufen die Reitwege in direkter Nähe zu Rad- oder Wanderwegen, so ist im Falle einer Begegnung mit Wanderern oder Radfahrern Schritt zu reiten.
  8. Jeder Reiter oder Kutschwagenfahrer entsorge sein Leergut oder seinen Abfall bitte zu Hause und nicht im Naturschutzgebiet. Geldmittel für Naturschutzarbeiten sind knapp und werden für wichtigere Naturschutzarbeiten benötigt, als für die Müllentsorgung der Besucher.
  9. Der Kutschwagenführer ist für das Verhalten seiner Fahrgäste verantwortlich.
  10. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit nach dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung sowie der Naturschutzgebietsverordnung „Lüneburger Heide“ durch die Landkreise Harburg und Heidekreis mit hohen Bußgeldern geahndet. Außerdem kann eine Schadensregulierung verlangt werden

(Quelle: InfoText der Reitwegekarte Naturpark mit aktuellen Veränderungen von Herrn Bubeck, Untere Naturschutzbehörde Landkreis Heidekreis)
Stand 2.06.2017/hd